An der Förderschule für geistig Behinderte Marienberg lernen derzeit ca. 42 Schülerinnen und Schüler, in sieben Klassen, im Alter von 7 – 19 Jahren, aus dem gesamten Erzgebirgskreis.

 

Rechtsgrundlagen:

 

a) SOFS § 4 (S.249)

§ 4 Aufgabe und Aufbau der Schule für geistig Behinderte

(1) An der Schule für geistig Behinderte werden Schüler unterrichtet und betreut, die aufgrund ihrer schwerwiegenden Beeinträchtigungen im kognitiven Bereich, verbunden mit sozialkommunikativen und emotionalen Besonderheiten, in allgemeinen Schulen nicht hinreichend gefördert werden können und deshalb langandauernder Hilfe und Unterstützung bedürfen.

(2) Die Schule für geistig Behinderte gliedert sich in Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe und Werkstufe. Innerhalb der einzelnen Stufen werden die Klassen gebildet. Der Besuch einer Stufe umfasst drei Jahre. Der Schüler der Schule für geistig Behinderte erfüllt die ihm gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 SchulG obliegende Berufsschulpflicht in der Werkstufe.

 

b) Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule für geistig Behinderte SMK - Sachsen

Erziehung und Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit förderpädagogischem Bedarf im Bereich der geistigen Behinderung orientiert sich grundsätzlich an den allgemeinen Zielen für Schulen. Jede Schülerin und jeder Schüler hat unabhängig von Art, Grad und Umfang seiner Beeinträchtigung Anspruch auf eine alle Entwicklungsbereiche umfassende Erziehung und auf Unterricht mit lebenspraktischem Bezug.