Was? Ggf. begrenzte Zeiträume? |
Wann? Wo? Wer? … (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) |
Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) |
Womit? (hier bitte stets schulinterne Konkretisierung einfügen) |
Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) |
Persönliche Hygiene - Basis |
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Händereinigung |
- nach Betreten des Schulgebäudes - vor dem Zubereiten von Speisen, Essen - nach dem Toilettengang - nach Naseputzen, - nach Husten oder Niesen - nach Kontakt mit Abfällen |
- mindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreiben - Seife abwaschen und gut abtrocknen - mit Einmalhandtüchern (Papier o.ä.) abtrocknen - Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffangbehältern
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Flüssigseife im Spender
Nutzung auch der Handwaschbecken in den Unterrichtsräumen
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Beschäftigte in Schule Schüler/innen schulfremde Personen |
Hygienische Händedesinfektion
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- nach Ablegen der Schutzhandschuhe - nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl (z. B. bei Hilfestellung akut Erkrankter, Reinigung verunreinigter Flächen) - bei Bedarf |
Handdesinfektionsmittel: # entsprechend Gebrauchsanweisung anwenden, # sollte erwachsenen Personen vorbehalten sein, # in Grundschulen und Primarstufe der Förderschulen für Kinder unerreichbar aufbewahren,
ohne Kontakt zu biologischen Gefahrstoffen ist gründliches Händewaschen ausreichend |
- Virusinfektion: Desinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“
Desinfektionsspender in den Klassenräumen im Verwaltungsbereich Desinfektionsstation |
Beschäftigte in Schule Schüler/innen
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Niesetikette |
Niesen und Husten |
- möglichst in Wegwerftuch niesen oder husten - ist kein Taschentuch griffbereit Armbeuge vor Mund und Nase halten - größtmöglichen Abstand zum Gegenüber einhalten und sich abwenden |
- Wegwerftuch |
Beschäftigte in Schule Schüler/innen
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Handpflege |
nach Bedarf |
- auf trockenen Händen gut verreiben
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Handcreme steht in allen Klassenräumen zur Verfügung |
Beschäftigte in Schule, Schüler/innen |
Persönliche Hygiene |
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Allgemeines zur Nutzung des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes
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- täglich - im Falle der Tragepflicht |
- Mund-Nasen-Schutz: medizinische OP-Maske ausreichend, keine FFP2/KN95 Maske notwendig - sachgerechter Umgang unter: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html - beim Tragen von MNS ist sicher zu stellen, dass regelmäßige Tragepausen ermöglicht werden # bei medizinischen MNS nach 2 Stunden ununterbrochener Tragedauer
- Maskenpflicht für schulfremde Personen bleibt bestehen (außer Kinder < 6 Jahren, Personen mit attestierter Befreiung) |
- personenbezogenen MNS mitbringen - bzw. für Lehrkräfte werden FFP2-Masken bzw. Masken mit vergleichbarem Schutzstandard (KN 95) durch das LaSuB zur Verfügung gestellt - Information an Beschäftigte zum Hinweisblatt „Hinweise zur Anwendung von Atemschutzmasken“, eingestellt im Schulportal, Rubrik COVID 19
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Schulleitung Beschäftigte in Schule Schüler/innen |
- bei Sieben-Tage-Inzidenz ≥ 35 - ab 20.09.2021
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- alle Schularten (Schulgebäude / Schulgelände) |
- Pflicht zum Tragen eines MNS besteht: # vor und im Eingangsbereich # im Schulgebäude # auf dem Außengelände, wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten wird - Ausnahmen für Schüler/innen und schulisches Personal # siehe Unterricht und Außengelände nach Schularten # Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres - s. Sportunterricht |
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- Grundschulen / Primarstufe der Förderschulen |
- keine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen MNS: # innerhalb der Unterrichtsräume, # auf dem Außengelände
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- situationsbedingt |
- keine Pflicht zum Tragen eines MNS: # kurzzeitig bei der Abnahme von Corona-Tests, # bei der Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude
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- Schulfremde |
- Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS im Schulgebäude, -gelände … |
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- bei Sieben-Tage-Inzidenz < 35 - ab 20.09.2021
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- täglich |
- keine Maskenpflicht für Schüler/innen / schulisches Personal / - Empfehlung zum Tragen eines MNS - Maskenpflicht für schulfremde Personen bleibt bestehen (außer Kinder < 6 Jahren, Personen mit attestierter Befreiung) |
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Schulleitung Beschäftigte in Schule Schüler/innen |
Zusätzliche Regelung: Nutzung des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes vom 06.09.2021 bis 19.09.2021
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- Grundschulen / Primarstufe der Förderschulen - inzidenzunabhängig |
- keine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen MNS # innerhalb der Unterrichtsräume # auf dem Außengelände - Pflicht zum Tragen MNS # im Eingangsbereich
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Schulleitung Beschäftigte in Schule Schüler/innen Schulfremde |
- Sieben-Tage-Inzidenz ≥ 10 - alle Schularten oberhalb Primarstufe |
- Pflicht zum Tragen des MNS # im Eingangsbereich # im Schulgebäude # innerhalb der Unterrichtsräume # im Außengelände, wenn Mindestabstand nicht eingehalten wird - Förderschulen: keine Pflicht zum Tragen von MNS im Außengelände - unabhängig von Mindestabstand |
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- Sieben-Tage-Inzidenz < 10 - alle Schularten oberhalb Primarstufe |
- keine Pflicht zum Tragen eines MNS innerhalb der Unterrichtsräume - Pflicht zum Tragen des MNS: # im Eingangsbereich # im Schulgebäude # im Außengelände, wenn Mindestabstand nicht eingehalten wird - Förderschulen: keine Pflicht zum Tragen von MNS im Außengelände - unabhängig von Mindestabstand |
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- Schulfremde inzidenzunabhängig |
- MNS-Pflicht: # im Eingangsbereich # auf dem Schulgelände # im Schulgebäude für schulfremde Personen (außer Kinder < 6 Jahren, Personen mit attestierter Befreiung) |
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Befreiung von MNS |
- Schüler/innen - Lehrkräfte/ - Hortpersonal |
- Glaubhaftmachung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, welche die gesundheitliche Einschränkung sowie die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch das Tragen des MNS erkennen lässt |
Schule ist befugt, ärztliche Bescheini-gung zur Befreiung des Tragens eines MNS (Kopie oder Original) aufzubewahren (digital oder analog); Schutz vor Zugriff Unbefugter; zu vernichten mit Ablauf der Gültigkeit, spätestens bis Ablauf 2021 |
Schulleitung, Hortleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen
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Testpflicht auf SARS-CoV-2 |
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Testpflicht auf (Selbsttest) vom 30.08.2021 bis 03.09.2021: 2x/Woche im Abstand von 3-4 Tagen
vom 06.09.2021 bis 19.09.2021:
Sieben-Tage-Inzidenz ≤ 10: 2x/Woche im Abstand von 3 - 4 Tagen
Sieben-Tage-Inzidenz > 10: 3x/Woche im Abstand von 2 Tagen
ab 20.09.2021: Sieben-Tage-Inzidenz < 10: 1x/Woche (beim ersten Zutritt)
Sieben-Tage-Inzidenz ≥ 10: 2x/Woche im Abstand von 3 - 4 Tagen |
- Lehrkräfte und Schüler/innen aller Klassenstufen
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- Testpflicht besteht für Betreten des Schulgeländes / Schulgebäudes / Teilnahme am Präsenzunterricht - Zutritt nur mit negativem Testergebnis auf SARS-CoV-2 - Anzuerkennen sind:
# Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht
- auf Zutrittsverbot im Eingangsbereich hinweisen |
Testkit zur Laienselbstanwendung
Nachweis des vorgelegten Tests und des Testergebnisses in der Schule kann dokumentiert werden; Dokumentation ist zu löschen, wenn für Fristenkontrolle (72 Stunden) nicht mehr benötigt
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Schulleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen Schulfremde
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- Testpflicht (und damit Zutrittsverbot zum Gelände) gilt nicht für # Personen mit nachweislich vollständigem Impfschutz, als geimpft gelten: a) Personen mit erforderlicher Anzahl Impfdosen (ein oder mehrere Impfstoffe möglich) und mindestens 14 Tage nach letzter Impfung vergangen sind b) genesene Personen mit einer verabreichten Impfdosis # Genesene (ab 28 Tage bis maximal sechs Monate nach positiven PCR-Test/mit ärztlicher Bescheinigung, die auf PCR-Testung beruht) |
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Schulleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen Schulfremde
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Unterweisung |
- vor Testdurchführung |
- Lehrkräfte/Beschäftigte und Schüler/innen - ggf. mit Hilfe der Gebrauchsanleitung oder eines Erklär-Videos |
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Schulleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen |
Testdurchführung |
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- Testdurchführung entsprechend Gebrauchsanweisung Hinweis: - gründliches Händewaschen ist ausreichend - Flächendesinfektion vor dem Test ist nicht notwendig - in der Regel nasaler Abstrich - Speichel- bzw. Spucktest - über LaSuB - (Gebrauchsanleitung) bei Vorliegen eines ärztlichen Attests möglich (keine ärztliche Diagnose erforderlich) - im Ausnahmefall können andere Tests (mit CE-Kennzeichnung oder nach BfArM zugelassen) z. B. auch Spucktests genutzt werden (ohne Kostenübernahme durch LaSuB) - AHA+L-Regeln während der Testung einhalten (Raumtemperatur nicht unter 15°C) - kurzzeitiges Absetzen des MNS zur Probeentnahme - Lehrende: Test in Anwesenheit einer Vertrauensperson (4-Augen-Prinzip), - Schüler: in Anwesenheit, ggf. Anleitung durch eine Lehrkraft - bei Beaufsichtigung der Testdurchführung MNS tragen (FFP2-Maske), für Hilfestellung o.Ä. - Einmalhandschuhe bereithalten - bei Benetzung der Haut /der Augen mit Extraktionslösung, gründlich mit Wasser spülen, bei nachfolgend anhaltenden Beschwerden ärztliche Vorstellung - hygienische Entsorgung des genutzten Testmaterials in Müllbeutel, nicht im normalen Abfallbehälter - genutzte Oberflächen nach Test mit Flächendesinfektionsmittel reinigen (keine Sprühdesinfektion), Einmalhandschuhe tragen - bei positivem Testergebnis: Absonderung der positiv getesteten Person; Meldung an das zuständige Gesundheitsamt durch Schule |
- Entsorgung in Müllbeutel - Flächendesinfektionsmittel („begrenzt viruzid“) - Einmalhandschuhe - FFP2-Maske zur Beaufsichtigung nutzen
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Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler/innen Schulträger |
Zugang und Aufenthalt |
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Schulgebäude inkl. Eingangsbereichen |
- Schulfremde - täglich |
- inzidenzunabhängig für Schulfremde: Pflicht zum Tragen eines MNS |
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Betretungsverbot |
- Lehrkräfte, schulisches Personal, und Schüler/innen, Schulfremde - täglich |
- Betretungs-/Aufenthaltsverbot, für Personen: # mit nachweislicher SARS-CoV-2-Infektion, # die sich aufgrund engen Kontakts zu infizierter Person absondern müssen, # die ohne entsprechende Bescheinigung keinen medizinischen MNS tragen # mindestens 1 SARS-CoV-2-Symptom (Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust)
# bei Nichtvorliegen eines negativen Testergebnisses bezüglich Coronavirus SARS-CoV-2 |
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Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen, schulfremde Personen |
Zugangs- / Aufenthaltsregelungen |
- Lehrkräfte, schulisches Personal, und Schüler/innen, Schulfremde - täglich
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- Zutritt für Schüler/innen erst 2 Tage nach letztmaligem Auftreten eines Symptoms gestattet - Vorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises bei Auftreten von SARS-CoV-2-ähnlichen Symptomen (z.B. ärztliche Bescheinigung, Allergieausweis, am selben Tag durchgeführter Corona-Test) - Betreten von Schulen und Horten zum Bringen und Abholen von Kindern ohne Test möglich - Zutritt nur # mit negativem Testergebnis # für Personen mit nachweislich vollständigem Impfschutz # für Genesene - bei mind. einem SARS-CoV-2-ähnlichem Symptom oder positivem Testergebnis muss Schule unverzüglich verlassen werden (Schüler/innen bis zur Abholung in einem separaten Raum unterbringen) - Anwesenheitsdokumentation zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten |
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Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen
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Absonderung: Umgang mit Corona-Infektionen an der Schule
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- Schülerinnen und Schüler bis 12 Jahren |
- Absonderung der/des Betroffenen und ggf. exponierte (ungeimpfte) Erwachsene für 14 Tage - erhöhte Testfrequenz für die anderen Schüler der betroffenen Klasse (3x/Woche) |
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Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen, Eltern
entsprechend Festlegungen des Gesundheitsamtes |
- Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren |
- Absonderung der/des Betroffenen für 14 Tage - Absonderung der direkten Sitznachbarn sowie des pädagogischen Personals (bei engem Kontakt) für 14 Tage (wenn im Unterricht kein MNS getragen wurde) - erhöhte Testfrequenz für die anderen Schüler der betroffenen Klasse (3x/Woche) |
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Zugangskontrolle |
- täglich - schulfremde Personen |
- Anmeldung im Sekretariat erforderlich - Zeitpunkt des Aufenthaltes und Kontaktdaten dokumentieren ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Minuten |
Tagesliste, die 4 Wochen nach dem Tag der Dokumentation unverzüglich zu löschen/zu vernichten ist |
Schulleitung schulfremde Personen |
Schulpflicht |
Schüler/innen aller Schul-arten, ggf. vertreten durch Sorgeberechtigte |
- Schulbesuchspflicht besteht - Befreiung vom Präsenzunterricht nur mit ärztlicher Bescheinigung (mit Nachvollziehbarkeit des unzumutbaren erhöhten individuellen Risikos für schweren Verlauf erforderlich) |
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Personensorgeberech-tigte, Schulleitung |
Räume, Flure im Schulgebäude, Schulgelände |
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Mindestabstand |
- täglich |
- direkten Körperkontakt meiden, - Mindestabstand einhalten |
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Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen |
Informationen zum Schutz vor Covid-19 im Schulgebäude |
- täglich |
a) verständliche und altersgerechte Vermittlung der Schutzmaßnahmen b) Informationen auch für schulfremde Personen erkennbar machen |
zu a) Hinweisschilder, Aushänge, zu b) Homepage der Schule, |
Schulleitung |
Innerschulische Verkehrswege/ Flure |
- täglich |
- Handkontaktstellen minimieren - mehrmals täglich lüften |
- Laufwege beachten - desinfizierende Reinigungsmittel für Handkontaktstellen |
Schulleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen
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Lüftung in Unterrichtsräumen (Minimierung der Ansteckungsgefahr durch Aerosole und Tröpfchen) |
- mehrmals täglich - regelmäßig
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- Stoß- und Querlüftung alle 20 Minuten für - Räume ohne Belüftungsmöglichkeit für Unterricht ausplanen (z.B. Fenster nicht zu öffnen, nicht funktionierende (Lüftungsanlage) - ggf. bei geeigneten Wetterbedingungen Unterricht im Freien gestalten (UV-Schutz beachten) |
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Beschäftigte in Schule |
Lehrerzimmer |
- täglich |
- regelmäßige Lüftung - Empfehlung 1,5 m Abstand |
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Schulleitung, Beschäftigte in Schule |
Gemeinschaftsräume (z.B. Garderobenräume, Bibliotheken) |
- bei Sieben-Tage-Inzidenz ≥ 35 |
- regelmäßige Lüftung - Regelungen zum Tragen von s. MNS |
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Schulleitung, Beschäftigte in Schule |
Reinigung |
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Reinigung Sanitärräume |
- täglich
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- Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken, Fußböden reinigen - Auffangbehälter für Einmalhandtücher zur Verfügung stellen, regelmäßig leeren |
- vorhandenen Reinigungsplan ergänzen- siehe Reinigungsplan - desinfizierendes Reinigungsmittel |
Reinigungsfirma
Schulträger |
Reinigung von Flächen |
- entsprechend dem Erfordernis |
- bei Verunreinigung von Flächen mit Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl: gezielte Desinfektion nur mit Einmalhandschuhen und einem mit Flächendesinfektionsmittel getränktem Einmaltuch (keine Sprühdesinfektion) |
Schutzhandschuhe tragen, nach ablegen Hände desinfizieren (siehe auch Punkt Händedesinfektion) |
Beschäftigte in der Schule
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Maßnahmen bei Hygienemängeln |
- bei Bedarf |
- Unterstützung bei Schulträger, Schulreferent und ggf. Gesundheitsamt einfordern |
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Schulleitung |
Arbeitsmittel |
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Vermeidung von Übertragungswegen über Arbeitsmittel |
- täglich
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- Empfehlung: Zuweisung von Arbeitsmitteln personenbezogen - sachgerechte Reinigung/Desinfektion nach gemeinsamer Nutzung von Kontaktflächen (z.B. Mikroskope, Schutzbrillen) |
- Desinfektion: Flächendesinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“ |
Beschäftigte der Schule
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Pausen |
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Beaufsichtigung |
- täglich
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- Aufsicht an veränderte Situation anpassen - Vermeidung unbeaufsichtigter Bereiche im Außengelände - Fensterbereiche kontrollieren (z.B. beim Lüften) |
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Beschäftigte der Schule
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Sport und Musik |
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Sportunterricht
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- alle Schularten
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- Schulsport und Schwimmunterricht unter Beachtung der geltenden Hygieneregeln - keine Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird - keine intensiven Kontaktsportarten (direkten Körperkontakt vermeiden) - Händehygiene ermöglichen - Sportgeräte nach Benutzung desinfizieren - Lüften der Sporthalle sowie Sanitär- und Umkleideräume # nach jeder Sportstunde mind. 5 min # mittels Lüftungsanlage bzw. freie Lüftung (Zufuhr von Außenluft) über Fenster/ Türen - sofern dies nicht möglich ist, ist die Sporthalle für den Schulsport nicht geeignet |
- Desinfektion: Flächendesinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“
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Beschäftigte der Schule
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Musikunterricht
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- alle Schularten |
- Gesang und Blasinstrumente: # Mindestabstand: 2 m in Musizier- bzw. Singrichtung # möglichst zum Ende der Unterrichtsstunde - bei Chorgesang versetzt aufstellen - Instrumente vor Weitergabe desinfizieren (Blasinstrumente: keine Weitergabe oder personengebundene Mundstücke) |
- Desinfektion: Flächendesinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“ |
Beschäftigte der Schule |
Personaleinsatz |
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Risikogruppen / Schwangere |
- täglich - nach Bedarf
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- Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe über den 01. Juni 2021 hinaus, ist durch ein erneutes aktuelles ärztliches Attest nachzuweisen, mit Hinweisen, dass trotz der Entwicklung des Infektionsgeschehen, neuer Erkenntnisse zum Ansteckungsrisiko sowie der Impfmöglichkeiten weiterhin ein erhöhtes Risiko besteht - Einsatz von Zugehörigen einer Risikogruppe im Präsenzunterricht nur nach Rücksprache und auf freiwilliger Basis - individuelle Bewertung von Risikofaktoren für Risikogruppen bei Bedarf durch Betriebs- oder Hausarzt - kein Einsatz von schwangeren Beschäftigten im Präsenzunterricht - dies gilt ebenso für schwangere Schülerinnen |
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Schulleitung Beschäftigte der Schule, Betriebs- oder Hausarzt |
Erste Hilfe |
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Erste Hilfe und Eigenschutz |
- täglich - nach Bedarf
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- Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz zur Verfügung stellen (Atemschutz mind. FFP2, Schutzbrille) - für Herz-Lungen-Wiederbelebung Beatmungsmaske/Beatmungstuch zur Verfügung stellen - Ersthelfer informieren |
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Schulleitung Schulträger Beschäftigte der Schule Ersthelfer Schüler/innen
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Unterweisungen |
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Hygieneunterweisungen
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Schüler: - Schuljahresbeginn - im weiteren Schuljahresverlauf anlassbezogen Lehrkräfte: - mindestens einmal im Schuljahr |
- Belehrungen für Lehrende, nichtpädagogisches Personal, Schüler zu Hygienemaßnahmen der Schule - Inhalte: Abstand, Händewaschen, Begrüßung ohne Körperkontakt, Hust- und Niesetikette, sachgerechter Umgang mit MNB, Lüften - Eltern über Hygienekonzept der Schule und o.g. Belehrung informieren |
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Schulleitung Beschäftigte der Schule
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Außerschulische/außerunterrichtliche Veranstaltungen |
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Schülerbetriebspraktika |
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- Durchführung möglich
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Schulleitung, Beschäftigte der Schule
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Schulfahrten |
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- Durchführung von Unterrichtsgängen, Exkursionen und Schulfahrten möglich - Regelungen dazu, s. Erlasses vom 08.06.2021
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Schulleitung, Beschäftigte der Schule
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Betriebseinschränkung bei Geltung der Überlastungsstufe |
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Belegung von mind. 1.300 Krankenhausbetten der Normalstationen oder 420 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit COVID-19-Erkrankten im Freistaat Sachsen
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- Grundschulen, Förderschulen (FS) (ausgenommen Abschlussklassen von FS mit Lehrplan Oberschule sowie Förderschwerpunkt Lernen) |
- eingeschränkter Regelbetrieb - feste Klassen und Gruppen - feste Bezugspersonen - festgelegte Räume oder Bereiche - Einsatz von externem Personal möglich |
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Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen |
weitere Corona-Schutzmaßnahmen |
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Sächsisches Staatsministerium für Kultus |
- bei mehr als einem Erkrankungsfall |
- befristete Anordnung # Wechselmodell # vorübergehende, teilweise oder vollständige Schließungen von Schulen # Änderung des Nachweisintervalls (Testung) # Ausnahmen vom Wegfall der MNS-Tragepflicht (auch bei Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35) |
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Schulleitung, Beschäftigte in Schule |
Sächs. Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Landkreise, Kreisfreie Städte |
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weitergehende Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Einschränkungen sind zu beachten und umzusetzen |
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Schulleitung, Beschäftigte in Schule |
Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 |
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kostenloses Angebot für Schulen der Landkreise an Stützpunktschulen |
- Schüler und Schülerinnen ab 12 Jahren - weitere Impfwillige |
- Regeln zum Betreten des jeweiligen Schulgebäudes beachten - Hygienevorgaben des Impfteams einhalten - kostenlose Bereitstellung eines Testkit für Begleitpersonen |
Durchführung durch mobile Impfteams des DRK |
Schulleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen Eltern |