Was? Ggf. begrenzte Zeiträume?

Wann? Wo? Wer? …

(bitte schulinterne Ergänzungen einfügen)

Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen)

Womit? (hier bitte stets schulinterne Konkretisierung einfügen)

Verantwortlich?

(bitte schulinterne Ergänzungen einfügen)

Persönliche Hygiene - Basis

Händereinigung

-  nach Betreten des Schulgebäudes

-  vor dem Zubereiten von Speisen, Essen

-  nach dem Toilettengang

-  nach Naseputzen,

-  nach Husten oder Niesen

-  nach Kontakt mit Abfällen

-  mindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreiben

-  Seife abwaschen und gut

abtrocknen

-  mit Einmalhandtüchern (Papier o.ä.) abtrocknen

-  Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffangbehältern

 

Flüssigseife im Spender

 

(Nutzung auch der Handwaschbecken in den Unterrichtsräumen)

 

(verwendete Produkte an der Schule selbstständig ergänzen)

Beschäftigte in Schule

Schüler/innen

schulfremde Personen

Hygienische Händedesinfektion

 

-  nach Ablegen der Schutzhandschuhe

-  nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl (z. B. bei Hilfestellung akut Erkrankter, Reinigung verunreinigter Flächen)

-  bei Bedarf

Handdesinfektionsmittel:

#  entsprechend Gebrauchsanweisung anwenden,

#  sollte erwachsenen Personen vorbehalten sein,

#  in Grundschulen und Primarstufe der Förderschulen für Kinder unerreichbar aufbewahren,  

 

ohne Kontakt zu biologischen Gefahrstoffen ist gründliches Händewaschen ausreichend

-  Virusinfektion:

Desinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“

 

Desinfektionsspender an geeigneten Orten möglichst fest montiert zur Verfügung stellen (z.B. Eingangsbereich, Flure)

Beschäftigte in Schule Schüler/innen

 

Niesetikette

Niesen und Husten

-  möglichst in Wegwerftuch niesen oder husten

-  ist kein Taschentuch griffbereit

Armbeuge vor Mund und Nase halten

-  größtmöglichen Abstand zum Gegenüber einhalten und sich abwenden

-  Wegwerftuch

Beschäftigte in Schule

Schüler/innen

 

Handpflege

nach Bedarf

-  auf trockenen Händen gut verreiben

 

personenbezogene Handpflege bei Bedarf mitbringen

Beschäftigte in Schule, Schüler/innen

Persönliche Hygiene – medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) 1)

Allgemeines zur Nutzung der medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung

 

-  täglich

-  im Falle der Tragepflicht

-  Mund-Nasen-Bedeckung: medizinische OP-Maske ausreichend, keine FFP2/KN95 Maske notwendig

-  sachgerechter Umgang unter: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

-  beim Tragen von MNB ist sicher zu stellen, dass regelmäßige Tragepausen ermöglicht werden

#  bei medizinischer MNB nach 2 Stunden ununterbrochener Tragedauer

#  bei FFP-2 Masken (KN 95-Masken) nach 75 min ununterbrochener Tragedauer à ca. 30 min Tragepause

-  Maskenpflicht für schulfremde Personen (außer Kinder < 6 Jahren, Personen mit attestierter Befreiung)

-  personenbezogene MNB mitbringen

-  bzw. für Lehrkräfte werden FFP2-Masken bzw. Masken mit vergleichbarem Schutzstandard (KN 95) durch das LaSuB zur Verfügung gestellt
(keine Pflicht zur Nutzung dieser Atemschutzmasken, auch Nutzung von medizin. OP-Masken möglich)

-   Information an Beschäftigte zum Hinweisblatt „Hinweise zur Anwendung von Atemschutzmasken“, eingestellt im Schulportal, Rubrik COVID 19

-  schulbezogene Festlegungen durch Schulleitung (im Hygieneplan festschreiben)

Schulleitung

Beschäftigte in Schule

Schüler/innen

Mund-Nasen-Bedeckung

-  alle Schularten (Schulgebäude / Schulgelände)

 

-  Pflicht zum Tragen einer MNB besteht:

#  vor und im Eingangsbereich

#  im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

#  auf dem Außengelände, wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten wird

-  Ausnahmen für Schüler/innen und schulisches Personal

#  siehe Schularten

#  Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

 

Schulleitung

Beschäftigte in Schule

Schüler/innen

-  Grundschulen / Primarstufe der Förderschulen

-  keine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen MNB:

#  innerhalb der Unterrichtsräume,

#  auf dem Außengelände

-  Regelungen für gemeinsam genutzte Flächen und Räume mit Hort abstimmen

 

Schulleitung

Beschäftigte in Schule

Schüler/innen

-  Förderschulen / inklusiver Unterricht

-  keine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen MNB:

#  auf dem Außengelände

#  im Unterricht an Förderschulen der Sekundarstufe I,

#  im Unterricht der Werkstufe an Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung,

#  im inklusiven Unterricht der Förderschwerpunkte Hören und Sprache

 

Schulleitung

Beschäftigte in Schule

Schüler/innen

-  situationsbedingt

-  keine Pflicht zum Tragen einer MNB:

#  kurzzeitig bei der Abnahme von Corona-Tests,

#  bei der Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude,

#  bei im Hygieneplan der Schule angegebenen triftigen Gründen (Besonderheiten der konkreten Einrichtung, z. B. Einsatz an Maschinen),

#  für Schüler/innen während einer Prüfung am Sitzplatz, wenn 1,5 m Mindestabstand eingehalten wird,

#  für Schüler/innen während eines schriftlichen Leistungsnachweises am Sitzplatz, wenn 1,5 m Mindestabstand eingehalten wird,

#  bei Anwesenheit ausschließlich Geimpfter und Genesener

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einsichtnahme in Impf- oder Genesenennachweis erforderlich

Schulleitung

Beschäftigte in Schule

Schüler/innen

Schulfremde

 

-  Schulfremde

-  Pflicht zum Tragen einer medizinischen MNB im Schulgebäude, -gelände …

 

Schulleitung

Beschäftigte in Schule

Schüler/innen

Schulfremde

-  Sitzungen der Schulkonferenz

-  Sitzungen von Gremien der Eltern- und Schülermitwirkung

-  Beratungsgespräche zwischen schulischem Personal und Personen-sorgeberechtigten

-  Maskenpflicht für schulfremde Personen (außer Kinder < 6 Jahren, Personen mit attestierter Befreiung)

-  Ausweichen auf digitale Formate empfohlen

 

 

 

Befreiung von MNB

-  Schüler/innen

-  Lehrkräfte/
schulisches Personal

-  Hortpersonal

-  Glaubhaftmachung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, welche die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch das Tragen der MNB erkennen lässt und auf welcher Grundlage die Ärztin/der Arzt zu dieser Einschätzung gekommen ist

Schule ist befugt, ärztliche Bescheini-gung zur Befreiung des Tragens einer MNB (Kopie oder Original) aufzubewahren (digital oder analog);

Schutz vor Zugriff Unbefugter;

zu vernichten mit Ablauf der Gültigkeit, spätestens bis Ablauf 2021

 

 

 

Schulleitung,

Hortleitung,

Beschäftigte in Schule

Schüler/innen

 

Testpflicht auf SARS-CoV-2

Testpflicht auf
SARS-CoV-2

(Selbsttest)

 

3x/Woche jeweils im Abstand von 2 Tagen

 

 

 

-  Lehrkräfte und Schüler/innen aller Klassenstufen

-  Elternabende, Elterngespräche und Gremien der Elternmitwirkung

 

-  Testnachweis wird gefordert für Betreten des Schulgeländes / Schulgebäudes / Teilnahme am Präsenzunterricht / Schulinternate

-  Zutritt nur mit negativem Testergebnis auf SARS-CoV-2
(Ausnahme keine Testpflicht für Begleitpersonen für kurzzeitige Begleitung von Schüler/innen zum Bringen und Abholen;

bei Betreten des Geländes / Gebäudes aber MNB)

-  Anzuerkennen sind:

#  Testung an der Schule - unmittelbar nach Betreten (Ausnahmefälle vereinzelt für Förderschüler/innen und Schüler/innen im inklusiven Unterricht, s. Schulleiterschreiben vom 12.05.2021)

#  Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht

#  Test bzw. Bescheinigung einer für die Abnahme von Tests zuständigen Stelle (berechtigte Leistungserbringer gemäß § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 in der jeweils geltenden Fassung)

  Testung darf bei Vorlage nicht älter als 24 Stunden sein (PCR-Test 48 Std.) 

-  auf Zutrittsverbot im Eingangsbereich hinweisen

Testkit zur Laienselbstanwendung

 

 

 

Nachweis des vorgelegten Tests und des Testergebnisses in der Schule kann dokumentiert werden; Dokumentation ist zu löschen, wenn für Fristenkontrolle (72 Stunden) nicht mehr benötigt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulleitung, Beschäftigte in Schule

Schüler/innen

Schulfremde

 

 

-  Testpflicht (und damit Zutrittsverbot zum Gelände) gilt nicht für

#  Personen mit nachweislich vollständigem Impfschutz, als geimpft gelten:

a)    Personen mit erforderlicher Anzahl Impfdosen (ein oder mehrere Impfstoffe möglich) und mindestens 14 Tage nach letzter Impfung vergangen sind

b)    genesene Personen mit einer verabreichten Impfdosis

#  Genesene (ab 28 Tage bis maximal sechs Monate nach positiven PCR-Test/mit ärztlicher Bescheinigung, die auf PCR-Testung beruht)

-  Testung Geimpfter und Genesener wird ausdrücklich empfohlen

 

Schulleitung, Beschäftigte in Schule

Schüler/innen

Schulfremde

 

Unterweisung

-  vor Testdurchführung

-  Lehrkräfte/Beschäftigte und Schüler/innen

-  ggf. mit Hilfe der Gebrauchsanleitung oder eines Erklär-Videos

 

Schulleitung, Beschäftigte in Schule

Schüler/innen

Testdurchführung

 

-  Testdurchführung entsprechend Gebrauchsanweisung

Hinweis:

-  gründliches Händewaschen ist ausreichend

-  Flächendesinfektion vor dem Test ist nicht notwendig

-  in der Regel nasaler Abstrich

-  Speichel- bzw. Spucktest - über LaSuB - (Gebrauchsanleitung) bei Vorliegen eines ärztlichen Attests möglich (keine ärztliche Diagnose erforderlich)

-  im Ausnahmefall können andere Tests (mit CE-Kennzeichnung oder nach BfArM zugelassen) z. B. auch Spucktests genutzt werden (ohne Kostenübernahme durch LaSuB)

-  AHA+L-Regeln während der Testung einhalten (Raumtemperatur nicht unter 15°C)

-  kurzzeitiges Absetzen der MNB zur Probeentnahme

-  Lehrende: Test in Anwesenheit einer Vertrauensperson (4-Augen-Prinzip),

-  Schüler: in Anwesenheit, ggf. Anleitung durch eine Lehrkraft

-  bei Beaufsichtigung der Testdurchführung MNB tragen (FFP2-Maske), für Hilfestellung o.Ä.

-  Einmalhandschuhe bereithalten

-  bei Benetzung der Haut /der Augen mit Extraktionslösung, gründlich mit Wasser spülen, bei nachfolgend anhaltenden Beschwerden ärztliche Vorstellung

-  hygienische Entsorgung des genutzten Testmaterials in Müllbeutel, nicht im normalen Abfallbehälter

-  genutzte Oberflächen nach Test mit Flächendesinfektionsmittel reinigen (keine Sprühdesinfektion), Einmalhandschuhe tragen

-  bei positivem Testergebnis: Absonderung der positiv getesteten Person; Meldung an das zuständige Gesundheitsamt durch Schule

-  Entsorgung in Müllbeutel

-  Flächendesinfektionsmittel („begrenzt viruzid“)

-  Einmalhandschuhe

-  FFP2-Maske zur Beaufsichtigung nutzen

 

 

Schulleitung,

Lehrkräfte,

Schüler/innen Schulträger

Zugang und Aufenthalt

Schulgebäude inkl. Eingangsbereichen

-  Schulfremde

-  täglich

-  inzidenzunabhängig für Schulfremde: Pflicht zum Tragen einer MNB

 

Schulleitung,

Lehrkräfte,

Schulfremde

Betretungsverbot

-  Lehrkräfte, schulisches Personal, und Schüler/innen, Schulfremde

-  täglich

-     Betretungs-/Aufenthaltsverbot, für Personen:

# mit nachweislicher SARS-CoV-2-Infektion,

# die sich aufgrund engen Kontakts zu infizierter Person absondern müssen,

#  die ohne entsprechende Bescheinigung keine medizinische MNB tragen

#  mit mindestens 1 SARS-CoV-2-Symptom (Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust)  

#  bei Nichtvorliegen eines negativen Testergebnisses bezüglich Coronavirus SARS-CoV-2

 

Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen, schulfremde Personen

Zugangs- / Aufenthaltsregelungen

-  Lehrkräfte, schulisches Personal, und Schüler/innen, Schulfremde

-  täglich

 

-  Zutritt für Schüler/innen erst 2 Tage nach letztmaligem Auftreten eines Symptoms gestattet

-  Vorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises bei Auftreten von SARS-CoV-2-ähnlichen Symptomen (z.B. ärztliche Bescheinigung, Allergieausweis, am selben Tag durchgeführter Corona-Test)

-  kurzzeitiges Betreten von Schulen und Horten zum Bringen und Abholen von Kindern ohne Test möglich

-  Zutritt nur

#  mit negativem Testergebnis

#  für Personen mit nachweislich vollständigem Impfschutz

# für Genesene

-  bei mind. einem SARS-CoV-2-ähnlichem Symptom oder positivem Testergebnis muss Schule unverzüglich verlassen werden (Schüler/innen bis zur Abholung in einem separaten Raum unterbringen)

-  Anwesenheitsdokumentation zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten

 

Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen

 

Absonderung: Umgang mit Corona-Infektionen an der Schule

 

Schülerinnen und Schüler bis 12 Jahren

-   Absonderung der/des Betroffenen und ggf. exponierte ungeimpfte Erwachsene (Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte)

-  einwöchige erhöhte Testfrequenz für die anderen Schüler der betroffenen Klasse (alle 2 Tage in der Schule)

 

Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen,

Eltern

 

entsprechend Festlegungen des Gesundheitsamtes

Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren

-  Absonderung der/des Betroffenen

-  Absonderung der direkten Sitznachbarn (bei geringem Abstand auch davor, dahinter) sowie des pädagogischen Personals (bei engem Kontakt) wenn im Unterricht kein MNS getragen wurde
à wenn MNS getragen und entsprechend gelüftet wurde, keine Absonderung sondern Beobachtung

-  einwöchige erhöhte Testfrequenz für die anderen Schüler der betroffenen Klasse (alle 2 Tage in der Schule)

Zugangskontrolle

-  täglich

-  schulfremde Personen

-  schulinternes Verfahren zur Zugangskontrolle festlegen (u.a. verschlossene Türen, Meldung im Sekretariat, Zutritt nur mit Termin)

-  Zeitpunkt des Aufenthaltes und Kontaktdaten dokumentieren ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Minuten

Tagesliste, die 4 Wochen nach dem Tag der Dokumentation unverzüglich zu löschen/zu vernichten ist

Schulleitung

schulfremde Personen

Schulpflicht

Schüler/innen aller Schul-arten, ggf. vertreten durch Sorgeberechtigte

-  Schulbesuchspflicht ist ab 22.11.2021 ausgesetzt

-  schriftliche Abmeldung durch volljährige Schüler/innen oder Personensorgeberechtigte erforderlich

-  dann Pflicht zur häuslichen Lernzeit,

Anspruch auf Beschulung der Schüler/innen besteht in diesem Fall nicht

-  Tageweise Abmeldung ist ausgeschlossen

-  Abmeldung muss durch Infektionsschutz begründet sein

Personensorgeberech-tigte, Schulleitung

Räume, Flure im Schulgebäude, Schulgelände

Mindestabstand

-  täglich

-  direkten Körperkontakt meiden

 

 

Schulleitung, Beschäftigte in Schule,

Schüler/innen

Informationen zum Schutz vor Covid-19 im Schulgebäude

-  täglich

a) verständliche und altersgerechte Vermittlung der Schutzmaßnahmen

b) Informationen auch für schulfremde Personen erkennbar machen

zu a) Hinweisschilder, Aushänge,
          Bodenmarkierungen,

          Informationsmaterial              

zu b) Internetauftritt der Schule,
          Aushänge im Schulgebäude

Schulleitung

Innerschulische Verkehrswege/ Flure

-  täglich

-    Handkontaktstellen (z.B. Türklinken, Griffe) minimieren (z.B. Türen geöffnet lassen)

-    mehrmals täglich lüften

-      z.B.:  Rechtslaufgebot, in Reihe gehen, Auf- und Abgänge separat ausweisen

-      desinfizierende Reinigungsmittel für Handkontaktstellen bei Bedarf

Schulleitung, Beschäftigte in Schule

Schüler/innen

 

Lüftung in Unterrichtsräumen (Minimierung der

Ansteckungsgefahr durch Aerosole und Tröpfchen)

-  mehrmals täglich

-  regelmäßig

 

-    Stoß- und Querlüftung mittels (soweit technisch möglich) vollständig geöffneter Fenster und Türen:

#  mindestens einmal während der Unterrichtsstunde, möglichst alle 20 Minuten (spätestens 30 Minuten nach Unterrichtsbeginn) für ca. 3 Minuten,

#  (alleiniges Kippen von Fenstern ist ggf. nicht ausreichend – ggf. Überprüfung mittels CO2-Ampel)

-    Stoß- und Querlüftung sind nicht erforderlich, wenn Luftaustausch durch raumlufttechnische Anlage gesichert ist

-    Räume ohne Belüftungsmöglichkeit für Unterricht ausplanen (z.B. Fenster nicht zu öffnen, nicht funktionierende Lüftungsanlage)

-    ggf. bei geeigneten Wetterbedingungen Unterricht im Freien gestalten (UV-Schutz beachten)

 

Beschäftigte in Schule

Lehrerzimmer

-    mehrfach täglich

-    regelmäßige Lüftung

-   Empfehlung 1,5 m Abstand

 

Schulleitung, Beschäftigte in Schule

Gemeinschaftsräume / weitere genutzte Räume (z.B. Garderobenräume, Bibliotheken)

-   täglich mehrfach

-    regelmäßige Lüftung

-   Regelungen zum Tragen von MNB beachten   

 

Schulleitung, Beschäftigte in Schule

Reinigung

Regelmäßig genutzte Oberflächen, Gegenstände und Räume,

-    täglich

-    entsprechend vorhandenem Reinigungsplan

-    s. vorhandener Reinigungsplan

 

 

Reinigungsfirma, Schulträger,

Schulleitung,

Beschäftigte der Schule

 

-    ab Geltung der Vorwarnstufe,

-    wenn mind. 1 Person in der Schule eine SARS-CoV-2-Infektion aufweist

-    täglich

-    tägliches gründliches Reinigen von regelmäßig genutzten Oberflächen, Gegenständen und Räumen

-    gründliches Reinigen von techn.-medialen Geräten nach jeder Nutzung

-    ggf. vorhandenen Reinigungsplan ergänzen

 

Reinigung von Flächen

-    entsprechend dem Erfordernis

-    bei Verunreinigung von Flächen mit Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl: gezielte Desinfektion nur mit Einmalhandschuhen und einem mit Flächendesinfektionsmittel getränktem Einmaltuch (keine Sprühdesinfektion)

Schutzhandschuhe tragen,

nach ablegen Hände desinfizieren (siehe auch Punkt Händedesinfektion)

(Flächendesinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“)

Reinigung Sanitärräume

-    täglich

-    Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken, Fußböden reinigen

-    Auffangbehälter für Einmalhandtücher zur Verfügung stellen, regelmäßig leeren

-    ggf. vorhandenen Reinigungsplan ergänzen

desinfizierendes Reinigungsmittel

Maßnahmen bei Hygienemängeln

-    bei Bedarf

-    Unterstützung bei Schulträger, Schulreferent und ggf. Gesundheitsamt einfordern

 

Schulleitung

Arbeitsmittel

Vermeidung von Übertragungswegen über Arbeitsmittel

-    täglich

 

-    Empfehlung: Zuweisung von Arbeitsmitteln personenbezogen

-    sachgerechte Reinigung/Desinfektion nach Nutzung gemeinschaftlich verwendeter Kontaktflächen (z.B. Mikroskope, Schutzbrillen) und technisch-medialer Geräte -> s. Reinigung

- Desinfektion: Flächendesinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“

Schulleitung

Beschäftigte der Schule

 

Pausen

Beaufsichtigung

-    täglich

 

-   Aufsicht an veränderte Situation anpassen

-   Vermeidung unbeaufsichtigter Bereiche im Außengelände

-  Fensterbereiche kontrollieren (z.B. beim Lüften)

 

Schulleitung Beschäftigte der Schule

 

Sport und Musik

Sportunterricht

 

 

-    alle Schularten

 

-    Schulsport unter Beachtung der geltenden Hygieneregeln

-    keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen MNB beim Sport für Schüler/innen und schulisches Personal

-    keine intensiven Kontaktsportarten (direkten Körperkontakt vermeiden)

-    Händehygiene ermöglichen

-    Sportgeräte nach Benutzung reinigen

-    Lüften der Sporthalle sowie Sanitär- und Umkleideräume

#  nach jeder Sportstunde mind. 5 min

#  mittels Lüftungsanlage bzw. freie Lüftung (Zufuhr von Außenluft) über Fenster/ Türen

 

sofern erforderlich: Flächendesinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“

 

 

Schulleitung

Beschäftigte der Schule

 

Musikunterricht

 

 

-    alle Schularten

-   Gesang und Blasinstrumente:

# Mindestabstand: 2 m in Musizier- bzw. Singrichtung

# möglichst zum Ende der Unterrichtsstunde

-   bei Chorgesang versetzt aufstellen

-   Instrumente vor Weitergabe desinfizieren (Blasinstrumente: keine Weitergabe oder personengebundene Mundstücke)

-    Desinfektion: Flächendesinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“

Schulleitung

Beschäftigte der Schule

Personaleinsatz

Risikogruppen / Schwangere

-    täglich

-    nach Bedarf

 

-    Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe über den 01. Juni 2021 hinaus, ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, mit Hinweisen, dass trotz der Entwicklung des Infektionsgeschehen, neuer Erkenntnisse zum Ansteckungsrisiko sowie der Impfmöglichkeiten weiterhin ein erhöhtes Risiko besteht

-    Einsatz von Zugehörigen einer Risikogruppe im Präsenzunterricht nur nach Rücksprache und auf freiwilliger Basis

-    individuelle Bewertung von Risikofaktoren für Risikogruppen bei Bedarf durch Betriebs- oder Hausarzt

-    kein Einsatz von schwangeren Beschäftigten im Präsenzunterricht

-    dies gilt ebenso für schwangere Schülerinnen

 

 

Schulleitung

Beschäftigte der Schule,

Betriebs- oder Hausarzt

Erste Hilfe

Erste Hilfe und Eigenschutz

-    täglich

-    nach Bedarf

 

-    Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz zur Verfügung stellen (Atemschutz mind. FFP2, Schutzbrille)

-    für Herz-Lungen-Wiederbelebung Beatmungsmaske/Beatmungstuch zur Verfügung stellen

-    Ersthelfer informieren

 

Schulleitung

Schulträger

Beschäftigte der Schule

Ersthelfer

Schüler/innen

 

Unterweisungen

Hygieneunterweisungen

 

Schüler:

-    Schuljahresbeginn

-    im weiteren Schuljahresverlauf anlassbezogen

Lehrkräfte:

-    mindestens einmal im Schuljahr

-    Belehrungen für Lehrende, nichtpädagogisches Personal, Schüler zu Hygienemaßnahmen der Schule

-    Inhalte: Abstand, Händewaschen, Begrüßung ohne Körperkontakt, Hust- und Niesetikette, sachgerechter Umgang mit MNB, Lüften

-    Eltern über Hygienekonzept der Schule und o.g. Belehrung informieren

Muster-Unterweisungsunterlagen im Schulportal unter AManSys -> AManSys Unterweisungsunterlagen -> 12 Pandemie_SARSCoV-2_SL

Schulleitung

Beschäftigte der Schule

 

Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes / außerschulische / außerunterrichtliche Veranstaltungen

außerschulische Veranstaltungen / Schülerbetriebspraktika

 

-  außerschulische Aktivitäten sind sehr restriktiv zu handhaben

-  weitere Informationen dazu erfolgen direkt an die Schulen (Blog des SMK)

 

Schulleitung,

Beschäftigte der Schule

 

Schulfahrten

 

-  nähere Regelungen zur Durchführung Schulfahrten trifft SMK

 

Schulleitung,

Beschäftigte der Schule

Schüler/innen

 

-    alle Teilnehmer

-  Teilnahme nur mit Testnachweis gegenüber der leitenden Lehrkraft

-  Testnachweis 3x wöchentlich im Abstand von jeweils 2 Tagen  (erstmals zu Beginn der Schulfahrt)

-    täglich

-  grundsätzlich Maskentragepflicht

-  keine Pflicht zum Tragen einer MNB:

#  unter freiem Himmel,

#  beim Sport

#  wenn Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird,

#  in Schlafräumen,

#  wenn Abnehmen der MNB aus unabweisbaren Gründen erforderlich,

#  bei ausschließlicher Anwesenheit von nachweislich geimpften und genesenen Personen bei Werten unterhalb der Überlastungsstufe

 

 

 

 

 

 

 

Impf- oder Genesenennachweis

Kontrolle durch Einsichtnahme in Nachweise unabdingbar

außerunterrichtliche Nutzung des Schulgeländes / des Schulgebäudes

 

 

-  Nutzung außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten

-  Händereinigung sicherstellen

-  gründliche Reinigung genutzter Oberflächen, Gegenstände und Räume ist vor nächster schulischer Nutzung sicherzustellen

(keine Reinigung der Außensportanlage erforderlich)

Bereitstellung von

-  Handreinigungsmittel und

-  zumindest begrenzt viruzides Desinfektionsmittel

Veranstalter

Schulleitung

Reinigungsfirma

Grundsätzlich findet  Regelbetrieb statt

Betriebseinschränkungen

-  bis 29.11.2021 Übergangszeit

-  ab 29.11.2021 verpflichtend

 

-  Grundschulen, Förderschulen (FS) im Primarbereich

-    eingeschränkter Regelbetrieb

-    feste Klassen und Gruppen

-    feste Bezugspersonen

-    festgelegte Räume oder Bereiche

-    gesamter Fächerkanon

-    Schwimmunterricht findet nicht statt

 

 

 

 

 

Schulleitung,

Beschäftigte in Schule, Schüler/innen

-  bei Anordnung durch SMK  aufgrund hohen Infektionsgeschehens

-  weiterführende Schulen

-  Förderschule Sek I

-    Wechselmodell (zeitgleiche Präsenzbeschulung höchstens der Hälfte der festgelegten Schüleranzahl gemäß Sächs. Klassenbildungsverordnung vom 12.03.2021, max. 16 Schüler/innen)

-    keine Unterschiede zwischen geimpften und nicht geimpften Schüler/innen

 

Schulleitung,

Beschäftigte in Schule, Schüler/innen

weitere Corona-Schutzmaßnahmen

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

-  bei mehr als einem Erkrankungsfall

-  Anwendung auf Schulen und Schulinternate

-    befristete Anordnung: 

#  eingeschränkter Regelbetrieb an Grund- und Förderschulen für gesamte Schule oder einzelne Klassenstufen:

- feste Klassen oder Gruppen

- feste Bezugspersonen

- in festgelegten Räumen und Bereichen

#  Wechselmodell (zeitgleiche Präsenzbeschulung in den Unterrichtsräumen für höchstens die Hälfte der festgelegten Schüleranzahl gemäß Sächs. Klassenbildungsverordnung vom 12.03.2021, max. 16 Schüler/innen) für gesamte Schule oder einzelne Klassen- oder Jahrgangsstufen

#  teilweise oder vollständige Schließungen von Schulen

#  Änderung des Nachweisintervalls (Testung)

-    Ausnahmen vom Wegfall der MNB-Tragepflicht

 

Schulleitung,

Beschäftigte in Schule

-  Notbetreuung

-    Anspruch auf Notbetreuung

à Personengruppen s. beigefügter Anlage (Anlage zu § 2 SchulKitaCoVO)

 

 

Sächs. Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Landkreise, Kreisfreie Städte

 

weitergehende Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Einschränkungen sind zu beachten und umzusetzen

 

Schulleitung,

Beschäftigte in Schule