aktueller Hygieneplan

Was

Wann

Wie

Womit

Wer

Verantwortlicher Ansprechpartner Hygieneplan

·          Ab 28.11.2020

·          Bis zum Ende der Coronapandemie

Sabine Räthel, SL

 

SL

Persönliche Hygiene

 

 

 

 

Händewaschen

Handpflege

·          Sofort nach Ankunft in der Schule im Klassenraum

Nach Toilettenbenutzung

Nach Schmutzarbeiten

Vor dem Essen

Vor dem Umgang mit Lebensmitteln

Nach dem Putzen der Nase

Nach dem Husten und Niesen

Nach Kontakt mit Abfällen

Bei Bedarf

·          Flüssigseife auf die feuchten Hände geben und mit Wasser aufschäumen

·          Mindestens 30 sec.

 

·          Abtrocknen mit Einmalhandtüchern

·          Eincremen mit Handcreme

 

Waschlotion

Flüssigseife im Spender

 

Prophylaktische Desinfektion:

Baktolin Wash basic

 

Handcreme steht zur Verfügung

Personal

Schüler

Schulfremde Personen

 

Hände desinfizieren

Nach Kontamination mit Blut, Stuhl, Urin, Erbrochenem u.ä.

Bei Auftreten von Magen-Darminfektionen

Bei Hilfeleistungen für Erkrankte

Nach ablegen von Schutzhandschuhen

·          Min. 3-5ml auf die Haut geben und gründlich verreiben

·          Händedesinfektion steht in allen Klassen- und-fachräumen zur Verfügung

·          Im Verwaltungsbereich befindet sich ein Desinfektionsspender

Händedesinfektionsmittel

Prophylaktische Desinfektion: Sterilium Händedesinfektions-mittel:

Im Infektionsfall:

Sterillium Virugard- Hände

Personal

Schüler

Schulfremde Personen

 

Niesetikette

Niesen und Husten

·          Möglichst in ein Wegwerftuch niesen und husten

·          Ist kein Taschentuch zur Hand in Armbeuge niesen und husten

·          Größtmöglichen Abstand zum Gegenüber einhalten und sich abwenden

Einmaltaschentücher

Personal

Schüler

Schulfremde Personen

 

medizinischer Mund-Nasen-Schutz

(MNS)

 

-       Bei einer Sieben.Tage-Inzidenz > 35

Schülerinnen und Schüler, Pädagogen und sonstiges Personal müssen im Schulgebäude einen

MNS tragen,

 

Im Unterricht besteht für LK und Schülerschaft keine Pflicht zum Tragen eines MNSchutzes

 

·          Abdeckung von Mund und Nase mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz(MNS)

 

·          Das LaSuB stellt FFP2

Masken zur Verfügung

·          Für das Tragen von Masken gilt:

 

·          MNB sind nach 2 Std, FFP2 Masken nach 75 Minuten ununterbrochener Tragedauer für min. 30 Minuten abzunehmen,

 

·          MNS: OP-MNS ausreichend, keine FFP2/KN 95 Maske notwendig

-   sachgerechter Umgang unter: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

 

MNS für die LK sind bei der SL erhältlich

 

Das Hinweisblatt

“ Hinweise zur Anwendung von Atemschutzmasken“

ist über das Schulportal und einen Aushang im Verwaltungsbereich einsehbar

 

Schüler

Personal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

medizinischer Mund-Nasen-Schutz

(MNS)

 

Bei einer Sieben.Tage-Inzidenz< 35

 

Schülerinnen und Schüler, Pädagogen und sonstiges Personal müssen im Schulgebäude, dem Schulgelande und im Unterricht keinen

MNS tragen,

 

Schüler

Personal

 

 

medizinischer Mund-Nasen-Schutz

 

situationsbedingt

·          Bei der Abnahme von Corona-Tests ist medizinischer MNS zu tragen

 

Personal

Befreiung von MNS

Schülerschaft

Lehrkräfte

Schulisches Personal

·          Vorlage eines ärztlichen Attests, welches die gesundheitlichen Einschränkungen sowie die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch das Tragen eines MNS erkennen lässt

·          Die Schule bewahrt das Attest analog oder digital bis zum Ablauf, spätestens bis Ende des Jahre 2021 auf

·          Danach werden die Unterlagen vernichtet

·          Der Schutz vor Zugriff Unbefugter wird gewährleistet

·           

SL

KLL

Mund- Nase-Schutz

Unabhängig der Inzidenzwerte

Schulfremde Personen haben im Schulhaus und auf dem Schulgelände einen MN-Schutz zu tragen

·          Abdeckung von Mund und Nase mit MNS

 

 

·          Eigener MNS

 

 

 

 

 

Schulfremde Personen

Testpflicht auf SARS-CoV-2

 

 

 

 

Testpflicht auf SARS-CoV-2

Selbsttest

 

Gilt auch bei Sieben-Tage-Inzidenz < 35

·          Lehrkräfte, schulisches Personal und Schülerinnen und Schüler aller Klassen-stufen zweimal wöchentlich

·          Mit hin-reichendem Zeitabstand

·          idR Mo und Do

·          Zutritt zum Schulgelände/Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negativem Testergebnis auf SARS-CoV-2

·          Ausnahme: keine Testpflicht für Begleitpersonen zum Bringen und Abholen der Schüler bei Betreten des Schulgeländes und des Schulgebäudes, aber MNS

·          Test bzw. Bescheinigung einer für die Abnahme von Tests zuständigen Stelle berechtigte Leistungserbringer gemäß § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 [BAnz AT 09.03.2021 V1] in der jeweils geltenden Fassung)

·          Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht

·          Testpflicht wird an Schule umgesetzt - unmittelbar nach Betreten / Ausnahmefälle vereinzelt für Förderschüler- siehe SL- Schreiben vom 12.05.2021

·          auf Zutrittsverbot im Eingangsbereich hinweisen

Aushang zum Betretungsverbot im Eingangsbereich

 

Testkits zur Laienselbstanwendung

Nachweis des vorgelegten Tests (Nachweis von zuständiger Stelle ) und des Testergebnisses in der Schule kann dokumentiert werden; Dokumentation ist zu löschen, wenn für Fristenkontrolle  (72 Stunden) nicht mehr benötigt

SL, Schulpersonal

Schüler Schülerinnen

 

·          alle

-   Testpflicht gilt nicht für

#          Personen mit nachweislich vollständigem Impfschutz (mehr als 14 Tage nach letzter notwendigen Impfdosis vergangen)

#          Genesene (ab 28 Tage nach positiven PCR-Test/ärztliche Bescheinigung für die Dauer von maximal 6 Monaten ab Genesung)

·          Genesene mit einer Impfung – mehr als 14 Tage nach Impfung

·          Schüler/ Schülerinnen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

 

 

Unterweisung

 

·          LK, Beschäftigte und Schüler

·          Vor Testdurchführung mit Hilfe des Erklärvideos und der Gebrauchsanweisung

 

 

Testdurchführung

·           

·          Testdurchführung entsprechend der Gebrauchsanweisung

·          Hinweis: gründliches Händeswaschen ist ausreichend

·          Flächendesinfektion vor dem Test ist nicht notwendig

·          In der Regel nasaler Abstrich

·          Speichel-bzw. Spucktest-über laSuB –(Gebrauchsanleitung) bei Vorliegen eines ärztlichen Attests möglich

·          Andere nach BfArM zugelassenen Tests z.B.. auch Spucktests können genutzt werden

(ohne Kostenübernahme durch LaSuB)

·          AHA+L-Regeln während der Testung einhalten

·          Raumtemperatur nicht unter 15°C

·          Kurzzeitiges Absetzen des MNS zur Probeentnahme

·          Schulpersonal: Test in Anwesenheit einer weiteren Person des Vertrauens

·          Schüler: in Anwesenheit und Anleitung der Lehrkraft

·          Bei Beaufsichtigung der Testdurchführung MNS tragen ( FFP2)

·          Bei Benetzung der Haut bzw. der Augen mit Extraktionslösung, gründlich mit Wasser spülen, bei nachfolgend anhaltenden Beschwerden ärztliche Vorstellung

·          Bei Hilfestellungen Einmalhandschuhe tragen

·          Entsorgung der Testmaterialien in Mülltüten

·          Mülltüten zuknoten und in Sammelbehälter im LZ einwerfen

·          Genutzte Flächen mit Flächendesinfektion reinigen, keine Sprühdesinfektion verwenden!!

·          Bei positivem Testergebnis:

·                Schüler unter Aufsicht bis zur Abholung durch die Sorgeberechtigten im Förderzimmer absondern

·          Personal verlässt sofort die Schule

·          Meldung an das Gesundheitsamt durch die Schule

 

Entsorgung der Testmat. In Müllbeuteln

Flächendesinfektion mit

Microbac Forte Flächen

Desinfektionsmittel

Bacillol AF

 

FFP 2 Masken für Aufsicht

 

 

SL, Schulpersonal, Schulträger

Reinigung

 

 

 

 

Fußboden Klassenräume

täglich

·          Feucht wischen,

·          Auch Parkettböden täglich feucht

wischen

 

 

Reinigungslösung

Im Infektionsfall:

Dismozon plus

Reinigungs-personal

 

Fußböden

Fachräume, Büros

Wöchentlich

Lt. Plan

Bei Bedarf

·          Feuchtwischen, lüften

 

Reinigungslösung

Im Infektionsfall:

Dismozon plus

Reinigungs-personal

Tische, Kontaktflächen.

Mediale Geräte

2x Täglich und

 Nach Benutzung

·          Feucht abwischen

 

 

 

Warmes Wasser

 

Personal

 

Tische , Kontaktflächen

3x wöchentlich nach Unterrichtsschluss

 

Ab 01.12.2020:

In den benutzen Fachräumen täglich nach Unterrichtsschluss

 

Bei Bedarf

·          Feucht mit Flächendesinfektion abwischen

Flächendesinfektion

Prophylaktische Desinfektion:

Microbac Forte Flächen-desinfektionsmittel

Bacillol AF

Im Infektionsfall:

Dismozon plus

 

Pädagogisches Personal

WC

Täglich

Bei Bedarf

·          Wischen und Nachspülen

·          gesonderte Reinigungstücher für Kontaktflächen

·          und Aufnehmer für den Boden

Reinigungslösung

Prophylaktische Desinfektion:

Microbac Forte Flächen

Desinfektionsmittel

Bacillol AF

 

Im Infektionsfall:

Dismozon plus, Dismozon pur Fläche

Reinigungs-personal

Handläufe, Türklinken,

Amaturen und Waschbecken im Sanitärbereich

2x täglich

·          Abwischen und reinigen

Reinigungslösung

Im Infektionsfall:

Dismozon pur Fläche

Reinigungs-personal

Reinigungsgeräte

Reinigungstücher

Wischbezüge

1x wöchentlich

Täglich nach Benutzung

·          Reinigen

·          Tücher und Wischbezüge trocknen und waschen

Wäscherei- Waschmaschine

min. 60° C und anschließend trocknen

Reinigungs-

personal

Wäscherei

Abfallbehälter

Täglich,

nach Bedarf

Entleeren in Abfallsammelbehälter

Im Infektionsfall:

Dismozon pur Fläche

Reinigungs-personal

Flächen aller Art

Bei Verunreinigungen mit Blut

Stuhl, Urin, Erbrochenem

 

 

 

 

 

 

·          Einmalhandschuhe tragen

·          Wischen mit desinfektionsmittel-getränktem Einmalwischtuch, Nachreinigen

·          Gesonderte Entsorgung von Reinigungstüchern und Handschuhen im verschlossenen Plastiksack

Desinfektionsmittel

Prophylaktische Desinfektion:

Microbac Forte Flächen-desinfektionsmittel

Im Infektionsfall:

Dismozon plus

Reinigungs-personal

Schulgebäude/ Schulgelände

 

 

 

 

Mindestabstand

täglich

·          Mindestabstand von 1,5 m ist im Schulgebäude und bei schulischen Veranstaltungen einzuhalten

·          Direkter Körperkontakt ist zu vermeiden

 

 

Informationen zum  Schutz vor Covid 19 im Schulgebäude

Dauerhaft/ aktuell/ täglich

·          Aushänge mit Hygieneregeln in Form von Piktogrammen

·          Aushänge Zugangsbedingungen und Hygienehinweisen in den Eingangsbereichen

 

Schilder

Aushänge

Belehrungsmaterialien für alle Klassen

Homepage der Schule

Personal

Schüler

Eltern Schulfremde Personen

 

Zugangsregelungen/ Kontrolle

 

LK, schulisches Personal, Schülerschaft-Schulfremde

täglich

·          Betretungsverbot bei o.g. Risiken

·          Unbedenklichkeitsnachweis bei SARS-CoV-2-ähnlichen Symptomen/ ärztliche Bescheinigung, Allergieausweis

·          Schulfremde Personen haben nur im Ausnahmefall und nur mit Zustimmung der SL Zugang zur Schule

·          Zutritt nur mit negativem Testergebnis- nicht älter als 3 Tage, oder mit nachweislich vollständigem Impfschutz

(14 Tage nach letzter erforderlichen Impfdosis oder Genesene (ab 28 Tage nach positiven PCR-Test/ Bescheinigung) oder Genesene mit einer Impfung- 14 Tage nach Impfung

·          Anmeldung im Sekretariat ist unbedingt erforderlich

·          Zeitpunkt des Aufenthaltes (ab einer Aufenthaltsdauer von 10 Minuten) und Kontaktdaten sind in die Tabelle im Verwaltungsbereich einzutragen- nach 4 Wochen werden Daten und die Dokumentation unverzüglich gelöscht

·          Medizinischer MNS muss getragen werden

·          Eltern dürfen die Schüler im Außenbereich ohne Testvorlage abholen

 

 

 

Verantwortlich:

Sekretärin

Schulleitung

 

 

 

 

 

Ein-und Ausgänge

täglich

·          Sieben-Tage-Inzidenz<35 Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS für schulfremde Personen

·          Sieben-Tage-Inzidenz>35 Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS für alle Personen

·          Nur Haupteingang des Schulgebäudes nutzen

·          Mindestabstände von 1,5 m einhalten

·          Im Treppenhaus gelten die Einbahnregelungen der Grundschule

·          Nach Beendigung der Dienstzeit Gebäude zügig verlassen

 

Schüler, Pädagogen und sonstiges Personal sowie schulfremde Personen

Betretungsverbot

täglich

Betretungsverbot bei:

·          Aufenthaltsverbot für verpflichtete Personen, die ohne entsprechendes Attest keinen MNS tragen

·          Nachweislicher SARS-CoV-2-Infektion

·          Mindestens 1 SARS-CoV-2-Symptom

(Atemnot, neu auftretender Husten Fieber, Geruchs-und Geschmacksstörungen)

·          Persönlicher enger Kontakt zu nachweislich mit SARS-CoV-2- infizierten Personen in den letzten 14 Tagen (ausgenommen Pflege-und Gesundheitsberufe)

·          Bei Nichtvorlegen eines negativen Testergebnisses bezüglich Coronavirus, ausgenommen Schüler der Unterstufe

 

 

Personal

Schüler

Eltern Schulfremde Personen

SL

 

Regelung zum Eingangsbereich der Schule

täglich

·          Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu Personen aus anderen Hausständen

·          Tragen einer MNB/ MNS

 

 

SL, alle an Schule Beschäftigten, Schüler, Eltern

Zugangsregelungen für schulisches Personal und Schüler

täglich

·          Betretungsverbot bei o.g. Risiken

·          Zutritt für Schüler erst 2 Tage nach letztmaligem Auftreten eines Symptoms gestattet

·          Unbedenklichkeitsnachweise bei Erkrankungen mit SARS-CoV-2-Symptom- ärztliche Bescheinigung, Allergieausweis

·          Versicherung der Kenntnisnahme zum Betretungsverbot und zu den Infektionsschutzmaßnahmen

·          Unverzügliche Meldung an die Schulleitung bei:

·          SARS-CoV-2-Symptomen oder Infektion

·          Bei Symptomen SARS-CoV-2-Test durchführen

·          Schüler: Zutritt erst nach 2 Tagen ohne Symptome oder einer ärztlichen Bescheinigung

·          Bei mind. 1 Symptom Schule schnellstmöglich verlassen

·          Bei Schülern werden die Eltern telefonisch aufgefordert das Kind unverzüglich abzuholen

Unterbringung bis zur Abholung im Arztzimmer)

Anwesenheitsdokumentation zur Nachverfolgung in den Klassenbüchern

·          Schriftliche Abmeldung vom Präsenzunterricht möglich, bisherige Abmeldungen gelten fort

Dokumentationsblatt SMK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schüler

Personal

LK

Unterrichts-räume

 

 

 

 

Abstandsregelung

täglich

·          Abstandsregeln außerhalb der Klassenräume einhalten

1,5 m

·          Körperkontakte sind auf das Nötigste zu beschränken

·          In den Klassenräumen kann der Mindestabstand nicht gewahrt werden

·          Unterricht findet im Klassenverband statt, keine Gruppendurchmischung

 

Pädagogen

Schüler

Gruppenabgrenzung

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von <35

täglich

·          Unterricht findet im Klassenverband statt, keine Gruppendurchmischung

·          Eine Klasse hat eine minimale Anzahl an LK pro Tag und Woche

·          Unterricht findet vorwiegend im Klassenraum statt

·          Es findet Fachunterricht statt

·          Fachräume dürfen nach Plan genutzt werden

·           

 

 

Lüften in Unterrichträumen

Täglich mehrmals

regelmäßig

·          Stoß- und Querlüften alle 20 Minuten für 3 Minuten- vor allem in den Pausen gründlich lüften

·          Möglichkeit des Unterrichtes im Freien nutzen/ Schulgelände/ Wald

 

 

Beschäftigte der Schule

Sozialräume

 

 

 

 

Lehrerzimmer

täglich

·          Abstand einhalten 1,5 m

·          Häufiges Lüften

·          Max. 10 Personen im Lehrerzimmer,

·          MNS tragen Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von >35

 

Beschäftigte der Schule

Beratungen

Bei Bedarf

 

·          Beratungen werden auf ein Mindestmaß reduziert

·          Möglichst Mindestabstand 1,5 m einhalten

·          Lüften

·          MNStragen

 

Beschäftigte der Schule

Sanitärräume

 

·           

 

 

Handreinigung

täglich

·          Flüssigseifespender und Einmalhandtücher stehen in allen Sanitärbereichen zur Verfügung

·          Personal WC sind mit Handdesinfektion ausgestattet

·          Auffangbehälter für Einweghandtücher stehen zur Verfügung und werden täglich geleert

Händedesinfektionsmittel

Prophylaktische Desinfektion: Sterilium Händedesinfektions-mittel:

Im Infektionsfall:

Sterillium Virugard- Hände

Personal

Schulleitung

Schüler

Abstandsregeln

täglich

·          Abstandsregeln 1,5m sind einhalten

·          Klassenweise Nutzung der Sanitärbereiche

·          Max 5 Schüler dürfen zeitgleich die Sanitärräume nutzen

Aufsicht in den Sanitärbereichen durch Pädagogen der Klassen

Pädagogen

Schüler

Maßnahmen bei Hygienemängeln

Bei Bedarf

·          Unterstützung beim Schulträger, LaSuB oder Gesundheitsamt einfordern

 

Schulleitung

Sport

 

 

 

 

Sportunterricht bei einer Siebentage-Inzidenz von >35

Täglich

Alle Sportarten

 

 

·          Schulsport möglich

·          Sport findet vorwiegend im Freien statt

·          Bei Nutzung der Turnhalle sind intensive Kontaktsportarten untersagt

·          Lüften der Sporthalle

·          Auf Händehygiene achten

·          Sportgeräte nach Benutzung desinfizieren

·          Bewegungsangebote in der Freizeit und in den Pausen unterbreiten

·          schulischer Schwimmsport mögich

 

Flächendesinfektion

Microbac Forte Flächen-desinfektionsmittel

 

Pädagogen

Sportunterricht bei einer Siebentage-Inzidenz von <35

Täglich

Alle Sportarten

 

·         Regelbetrieb

 

Pädagogen

Musik

Täglich

einer Siebentage-Inzidenz von >35

·          gemeinschaftliches Singen ist nur im Freien gestattet

·          bei Gesang von Einzelpersonen mindestabstand von 2m einhalten

·          Instrumente sind nach Gebrauch zu desinfizieren

Microbac Forte Flächen-desinfektionsmittel

 

Pädagogen

 

Täglich

einer Siebentage-Inzidenz von<35

·         Regelbterieb

 

 

Pausen- und Außenbereich

 

 

 

 

 

 

 

Aufsicht

täglich

·          Aufsicht an veränderte Situation anpassen

·          Keine unbeaufsichtigten Bereiche im Außengelände und im Schulgebäude entstehen lassen

·          Fensterbereiche kontrollieren bei Lüftung

 

 

Pädagogen

Mahlzeiten

täglich

·          Einhaltung aller Hygieneregeln

·          Frühstück wir von den Schülern mitgebracht

·          Einnahme der Mahlzeiten im Klassenverband

·          Essenausgabe durch die Pädagogen

·          Keine Selbstbedienung

Händedesinfektionsmittel

Prophylaktische Desinfektion: Sterilium Händedesinfektions-mittel:

Im Infektionsfall:

Sterillium Virugard- Hände

Beschäftigte der Schule

Pädagogen

Personaleinsatz

 

 

 

 

allgemein

täglich

·          Abklärung von Verdachtsfällen

·          Testpflicht beachten

·          (Selbsttest)

·          Auf die Impfmöglichkeit für LK wird ausdrücklich hingewiesen

Handlungsleitfaden 23.04.2020 Aushang SL

Testbescheinigungen über SL erhältlich

Arbeitgeber-bescheinigungen für das Impfen sind im Sekretariat erhältlich

 

Schulleitung

Personal

Risikogruppen

Täglich/ bei Bedarf

·          Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe über den 1. Juni 2021 hinaus ist durch ein erneutes aktuelles ärztliches Attest nachzuweisen, mit dem Hinweis , dass trotz der Entwicklung des Infektionsgeschehens , neuer Erkenntnisse zum Ansteckungsrisiko sowie der Impfmöglichkeiten weiterhin ein erhöhtes Risiko besteht

·          Unbedenklichkeitsnachweise bei SARS-COVID 19 ähnlichen Symptomen

·          Einsatz im Präsenzunterricht nur auf Freiwilligenbasis und nach Rücksprache

·          Bei freiwilligem Einsatz wird durch das LaSuB eine FFP2 Maske bereitgestellt

·          Schwangere dürfen nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden auch nicht auf Freiwilligenbasis- eventuell Homeoffice

 

 

Personal

Betriebsarzt

Hausarzt

  1. Hilfe

 

 

 

 

Erst Hilfe Eigenschutz

täglich/ bei Bedarf

·          Mittel zum Eigenschutz werden von Schule bereitgestellt

·          Atemschutz, Schutzbrille

·          Für Herz-Lungen-Wiederbelebung steht eine Beatmungsmaske/ Beatmungstuch zur Verfügung

·          Belehrung der Ersthelfer

Schutzausrüstung ist vorhanden

Lehrerzimmer- 1. Hilfe Fach-Schrankwand

 

Schulleitung

Personal

Schulträger

Unterweisungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schüler:

Schuljahresbeginn

Anlassbezogen

 

Lehrkräfte sonstiges Personal:

 min. 1x im Schuljahr

Anlassbezogen

 

·          Belehrungen für Lehrende, nichtpäd. Personal und Schüler zu den geltenden Hygienemaßnahmen der Schule

·          Inhalt: Abstand, Händewaschen, Vermeiden von Körperkontakten,

Hust-und Niesetikette, Lüften,

Umgang mit MNS, MNB

·          Eltern über Hygienekonzept informieren

·          Aktuelle Maßnahmen

Dienstberatung

Elterninformationen

Aushänge

Auslage im Verwaltungsbereich

Homepage

 

 

 

 

 

Schulleitung

Personal

Schüler Eltern

Schulfremde Personen

 

 

 

 

 

Außer-schulische

Veran-staltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerschulische

Veranstaltungen

 

·          Schülerpraktika ab Inzidenz <50 möglich

·          Durchführung von ein- und mehrtägigen Schulfahrten ins In-und Ausland möglich

 

 

Schulleitung

Pädagogen Personal

 

GTA

vorläufig

·           Kein Durchführung

 

SL

Anpassung der Beschulung /Maßnahmen in Abhängigkeit der Inzidenzwerte (gemäߧ 28 b Absatz 3 IfSG und der SächsCoronaSchVO

( bezieht sich auf Inzidenzwerte der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des Landkreises)

 

 

 

 

Siebentage-Inzidenz von <35

Förderschule

·          Regelbetrieb

 

 

Schulleitung

Pädagogen Personal

Schüler

Siebentage-Inzidenz von >35 bis <100

Förderschule

·          Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

 

Schulleitung

Pädagogen Personal

Schüler

Siebentage-Inzidenz von >100-165

Förderschule

·          Präsenzunterricht nur möglich unter Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte

·          Wechselunterricht

 

Schulleitung

Pädagogen Personal

Schüler

Siebentage-Inzidenz von >100-165

Förderschule

·          Kein Präsenzunterricht

·          Häusliche Lernzeit

 

Schulleitung

Pädagogen Personal

Schüler

 

Notbetreuung

·          Nur für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler der Unterstufe und Mittelstufe zu den üblichen Unterrichtszeiten

 

Schüler/ Schülerinnen

Weitere

Corona-Schutz-maßnahmen

 

 

 

 

Sächs. Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Sächs

 

·          kann in Anhängigkeit der Erkrankungsfälle an der Schule für Klassen, Jahrgangsstufen, Schulen das Wechselmodel anordnen

 

 

Weitergehende kommunale Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Einschränkungen

Sofort nach Bekanntgabe

Weitergehende kommunale Schutzmaßnahmen werden umgesetzt und finden Beachtung

Information an Eltern:

Homepage, Elternbrief

Pädagogen:

 Aushänge, Schulportal

anordnend: Kommunale Verwaltung

Umsetzung: SL